Dienstag, 7. Dezember 2010

Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2010

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