Montag, 6. Dezember 2010

Bundesgerichtshof: Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Amtshaftung des Staates für Richter wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses besteht (§ 839 BGB, Art. 34 GG*).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.12.2010

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