Freitag, 27. August 2010

Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

Das Landgericht hat den Angeklagten F. wegen Beihilfe zur Untreue in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und den Angeklagten M. wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es hat angeordnet, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer neun bzw. acht Monate der verhängten Strafen als vollstreckt gelten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.08.2010

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