Mittwoch, 25. August 2010

Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme verfassungswidrig

Am 3./4. März 2001 fand an einem Bahnübergang im Landkreis Lüchow-Dannenberg die gegen den Castor-Transport gerichtete Versammlung „Nacht im Gleisbett“ statt. Diese wurde gegen Abend aufgelöst, als sich ein Teil der Demonstranten den Gleisen näherte. Dabei wurde der Beschwerdeführer in polizeilichen Gewahrsam genommen und für eine Identitätsfeststellung zur Polizeiinspektion in Lüchow gebracht. Eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der insgesamt circa fünf Stunden dauernden polizeilichen Maßnahme wurde nicht herbeigeführt. Sechs Monate später wurden dem Beschwerdeführer die Kosten für die polizeiliche Ingewahrsamnahme auferlegt. Seine vor den Verwaltungsgerichten erhobene Klage gegen den Kostenbescheid blieb in allen Instanzen erfolglos. Die Verwaltungsgerichte begründeten dies damit, dass sie im Rahmen der Prüfung des Kostenbescheides zwar die Rechtmäßigkeit der Auflösung der Versammlung, nicht aber inzident die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme prüfen könnten, da für letztere die Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben sei. Es falle in den Risikobereich des Beschwerdeführers, wenn er im Anschluss an die Ingewahrsamnahme von dieser Rechtsschutzmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme verfassungswidrig

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.08.2010

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung