Montag, 5. Juli 2010

Verurteilungen wegen Totschlags aus Blutrache rechtskräftig

Das Landgericht Wiesbaden hat – nach einer vom Juni 2005 bis zum Februar 2007 andauernden Hauptverhandlung – den Angeklagten Aydin K., einen heute 64 Jahre alten türkischen Kurden, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie den zweiten seiner drei Söhne, den heute 32 Jahre alten Angeklagten Ertac K., wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2008

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