Donnerstag, 8. Juli 2010

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Der für das Patentrecht zuständige Xa-Zivilsenat hat heute über eine Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank gegen ein Patent entschieden, das ein Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2010

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