Montag, 21. Juni 2010

Verurteilung der Eltern von Dennis ist rechtskräftig

Das Landgericht Cottbus hat die Eltern des siebenjährigen Dennis wegen der vorsätzlichen Tötung ihres Sohnes zu Freiheitsstrafen von 13 Jahren für die Mutter und elf Jahren für den Vater verurteilt. Im März 2007 hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision der Angeklagten die Verurteilung wegen der vorsätzlichen Tötung von Dennis bestätigt. Jedoch hatte der Senat die Sache zu neuer Strafzumessung an das Landgericht zurückverwiesen, weil das angefochtene Urteil mit rechtsfehlerhafter Begründung vom Vorliegen eines Mordmerkmals ausgegangen war. Der Schuldspruch wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen war damit bereits rechtskräftig.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilung der Eltern von Dennis ist rechtskräftig

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2008

Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.