Mittwoch, 23. Juni 2010

Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung: Vorfeld des Vertragsschlusses

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfläche enthält.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2010

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