Freitag, 25. Juni 2010

Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010

Haben Sie noch Fragen zum Medizinrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Medizinrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.