Mittwoch, 14. April 2010

Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2010

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