Donnerstag, 15. April 2010

Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL nicht zur Entscheidung angenommen

Die Verfassungsbeschwerden betreffen die in Form von sogenannten Startgutschriften ermittelte Höhe der Rentenanwartschaften der rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL hat die Aufgabe, den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Durch Neufassung ihrer Satzung (VBLS) hat sie ihr Zusatzversorgungssystem zum 31. Dezember 2001 umgestellt. Der Systemwechsel ist Folge einer Einigung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes. Darin wurde das bisherige endgehaltsbezogene Gesamtversorgungssystem aufgegeben und durch ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem ersetzt. Die VBLS enthält ebenfalls auf Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien beruhende Übergangsregelungen für die bis zur Systemumstellung erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden wertmäßig festgestellt und als Startgutschriften auf die neuen Versorgungskonten der Versicherten übertragen. Dabei wird zwischen rentennahen und rentenfernen Versicherten unterschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2010

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