Donnerstag, 15. April 2010

�Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste� ist nicht tariffähig

Terminsaufhebung im Verfahren - 1 ABR 101/09 -

Der Termin zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) vom 20. April 2010 ist aufgehoben worden, nachdem die Rechtsbeschwerden der GNBZ und des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) zurückgenommen worden sind.

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Terminsaufhebung im Verfahren - 1 ABR 101/09 -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2010

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