Dienstag, 2. März 2010

Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der New York Times

Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2010

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