Freitag, 5. März 2010

Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren strafgerichtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB aufgehoben und die Sachen an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2010

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