Dienstag, 23. März 2010

Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf den Kauf von Aktien einer Gesellschaft türkischen Rechts

Der Bundesgerichtshof hat das Schadensersatzverlangen eines Erwerbers türkischer Aktien zurückgewiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2010

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