Mittwoch, 24. März 2010

Neue BGH-Pressemitteilung

Der Bundesgerichtshofhat heute entschieden, dass der Mieter im Falle der Unwirksamkeit von nach den Vorschriften für preisgebundenen Wohnraum vorgenommenen Mieterhöhungen die zusätzlich gezahlten Beträge nicht unbeschränkt zurückverlangen kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2010

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