Mittwoch, 24. März 2010

Bundesgerichtshof erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl ("HEL") binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2010

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