Montag, 22. Februar 2010

Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels

Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vor, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sein soll, durch Brandanschläge auf Sachen (Kraftfahrzeuge sowie ein leer stehendes Gebäude) und Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den Weltwirtschaftsgipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Er rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von ca. 2,6 Mio. € zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 ausgeführt wurden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.01.2008

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