Dienstag, 23. Februar 2010

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Der für den 24. Februar 2010 angekündigte Termin zur Anhörung in der o.g. Rechtssache - 4 ABR 59/08 - ist aufgehoben worden. Das Verfahren ist erledigt, nachdem die Antragstellerin ihre Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat.

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- Terminsaufhebung -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2010

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