Mittwoch, 16. September 2009

Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, in die Wohnfläche einzurechnen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009

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