Freitag, 18. September 2009

Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift beanspruchen

Der Xa-Zivilsenat hat gestern über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2009

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