Freitag, 18. September 2009

Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem Nachbargrundstück

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob der Schaden, der durch das Abschießen einer Feuerwerksrakete auf einem Wohngrundstück an einem Nachbargrundstück entsteht, unter dem Gesichtspunkt eines verschuldens-unabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs zu ersetzen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2009

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