Montag, 28. September 2009

Urteil gegen Kleingärtner wegen dreifachen Mordes rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 7. Mai 2009, durch das ein 66-jähriger Rentner und Kleingärtner wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und mit dem dessen besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2009

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