Dienstag, 29. September 2009

Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009

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