Mittwoch, 23. September 2009

Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ("Weißen der Decken und Oberwände")

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen wirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.2009

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