Dienstag, 11. August 2009

Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Horst Mahler wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.08.2009

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