Freitag, 14. August 2009

Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaida) und den dritten Angeklagten wegen Unterstützung dieser Vereinigung, jeweils begangen in Tateinheit mit versuchtem Betrug, zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten im Ergebnis weitgehend verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.08.2009

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