Donnerstag, 23. Juli 2009

Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers

Der unter anderem für das Werkvertragrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich eine Fachfirma schadensersatzpflichtig macht, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2009

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung