Samstag, 25. Juli 2009

Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme

Rechtsanwalt von Harten aus Bad Homburg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme

Unter welchen Voraussetzungen eine Blutentnahme nicht verwertbar ist, ist seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Grundsätzlich darf eine körperliche Untersuchung, dazu zählt auch eine Blutentnahme, nur durch einen Richter angeordnet werden, so steht es in � 81 a Abs. 2 StPO.

Hier finden Sie den Link zum ganzen Artikel: Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme