Dienstag, 21. April 2009

Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit

Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009

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