Mittwoch, 22. April 2009

Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs war mit der Frage befasst, ob der in § 67 Abs. 2 VVG a. F. bestimmte Ausschluss des Übergangs von Schadensersatzansprüchen gegen einen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen auch für Ansprüche gegen den nichtehelichen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers gilt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Kfz-Kasko-Versicherer

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Vertragsrecht.