Mittwoch, 22. April 2009

Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Angebot "internetbasierter" Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.04.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Urheberrecht.