Montag, 9. März 2009

Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

Das Landgericht Neuruppin hat vier Angeklagte als Mitglieder der sog. XY-Bande nach 82 Hauptverhandlungstagen zu langjährigen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen acht und zwölf Jahren verurteilt. Den Verurteilungen lagen im Wesentlichen bandenmäßige Betäubungsmittelstraftaten, zum Teil aber auch die Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels und Bestechung zugrunde. Zudem hat das Landgericht hohe Geldbeträge, die aus den Straftaten stammten, im Wege des Verfalls abgeschöpft. Zwei weitere Angeklagte, die das Landgericht als Gehilfen der Bande eingestuft hat, wurden zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren bzw. sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Einen siebten Angeklagten hat das Landgericht von den Vorwürfen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts bildete sich im Frühjahr 1999 in Neuruppin um den Angeklagten K. eine Bande, die bis ins Jahr 2003 mit Kokain und Marihuana im Kilogramm-Bereich handelte. Die Bande wurde später in Neuruppin und Umgebung kurz als "XY-Bande" bezeichnet, weil mehrere der Angeklagten Kraftfahrzeuge mit der Buchstabenkombination "XY" genutzt hatten, um dadurch ihr Zusammengehörigkeitsgefühl kundzutun. Ein Teil der Bandenmitglieder veranstaltete daneben noch bis 2004 unerlaubtes Glücksspiel. Der Angeklagte K., der Stadtverordneter in Neuruppin war, unterhielt zudem enge Kontakte zur Stadtverwaltung, die er auch für Korruption im Rahmen von Immobilienprojekten nutzte. Die Schwelle zur kriminellen Vereinigung sah das Landgericht trotz der engen Verbundenheit der Bandenmitglieder und der Art und Häufigkeit der von der Bande begangenen Delikte noch nicht als überschritten an.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.01.2008

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