Donnerstag, 12. März 2009

Kündigung des Arbeitnehmers

Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2009

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