Mittwoch, 14. Januar 2009

Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.