Donnerstag, 15. Januar 2009

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das Angebot des kündigenden Arbeitgebers unbestimmt ist. Der Arbeitnehmer muss dem Änderungsangebot sicher entnehmen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig maßgeblich sein soll.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2009

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