Dienstag, 13. Januar 2009

Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche im "Mordfall Pascal"

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten eine Beteiligung an dem Mord und dem sexuellen Missbrauch des zur Tatzeit 5-jährigen Kindes Pascal vorgeworfen. Ihnen wurde zur Last gelegt, Pascal am 30. September 2001 in der "Tosa-Klause" in Saarbrücken-Burbach sexuell missbraucht und getötet bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben. Ferner wurde einzelnen Angeklagten vorgeworfen, bereits vor dem Vorfall in der "Tosa-Klause" Pascal und ein weiteres Kind bei verschiedenen Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2009

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