Montag, 22. Dezember 2008

Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & Co. KG rechtskräftig

Mit Urteil vom 13. November 2007 hat das Landgericht München I die Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & Co. KG wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von sechs bzw. zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008

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