Donnerstag, 25. Dezember 2008

Betriebsübergang bei Lagerhaltung

Für den Betrieb eines Lagers machen die sächlichen Betriebsmittel bei wertender Betrachtung regelmäßig nicht allein den Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhanges aus. Ebenso unverzichtbar für die auftragsgemäße Verrichtung der Tätigkeit ist die Art der Lagerhaltung und der Lagerordnung, welche für einen Lagerbetrieb identitätsprägend sein können. Werden diese von einem neuen Lagerhalter für die von ihm künftig geschuldeten Versand- und Lagerdienstleistungen übernommen, so kann ein Betriebsübergang vorliegen. Auf die Übernahme des konkreten Lagerbewirtschaftungssystems oder eines bestimmten Datenbestandes kommt es dagegen nicht an.

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