Dienstag, 14. Oktober 2008

Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der Genossenschaft

Die Klägerin, eine Baugenossenschaft, nimmt die Beklagten, ausgeschiedene Genossen, auf Zahlung eines Nachschusses in Anspruch.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2008

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