Montag, 13. Oktober 2008

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel für die Wahl zu den hamburgischen Bezirksversammlungen

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von fünf Hamburger Bürgern gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zur Entscheidung angenommen. Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die Verletzung der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht angreifbar.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel für die Wahl zu den hamburgischen Bezirksversammlungen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2008

Haben Sie noch Fragen zum Versicherungsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Versicherungsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.