Dienstag, 25. September 2012

Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

Das Landgericht München I hatte es abgelehnt, die Unterbringung des sogenannten "Westparkmörders" in der Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Dieser soll sich zwischenzeitlich im Ausland befinden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2012

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