Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 17. August 2011 verworfen, mit dem der Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen wurde, am frühen Morgen des 23. August 1987 eine damals 16 Jahre alte Schülerin ermordet und ihre Leiche gefesselt auf dem Seitenstreifen eines Weges bei Ebersdorf zurückgelassen zu haben.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2012
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