Mittwoch, 6. Juni 2012

Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente

unzulässig
Message-ID: <27e9ac9d44b3871e9e37257a407eb842@www.juraportal24.de>
X-Priority: 3
X-Mailer: PHPMailer [version 1.73]
MIME-Version: 1.0
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Content-Type: text/html; charset=UTF-8; format=flowed

Das Rentenrecht kennt mehrere Regelungen, die einem &#252;berlebenden Ehegatten eine Rente zugestehen. F&#252;r Verheiratete regelt &#167; 46 SGB VI den Anspruch auf Witwen- und Witwerrente. Die gro&#223;e Witwen- und Witwerrente wird Witwen und Witwern gew&#228;hrt, wenn sie ein minderj&#228;hriges eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten erziehen. Nach dem 30. Juni 1977 geschiedene &#252;berlebende Ehegatten haben nach &#167; 47 Abs. 1 SGB VI einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn sie ein minderj&#228;hriges eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten erziehen. Der Kreis der Kinder, deren Erziehung einen Rentenanspruch ausl&#246;st, wird f&#252;r die Witwen- und die Erziehungsrente einheitlich bestimmt. Es muss sich nicht um gemeinsame Kinder handeln; auch nichteheliche Kinder oder Kinder aus einer fr&#252;heren Ehe sowohl des Verstorbenen als auch des erziehenden Ehegatten sowie auch deren Stiefkinder, Enkel oder Geschwister fallen darunter.
Die Erziehungsrente ist wie die Witwenrente eine Rente wegen Todes, aber im Gegensatz zu jener eine Rente aus eigener Versicherung des &#252;berlebenden, geschiedenen Ehegatten. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2630/lebensgemeinschaft/normenkontrollantrag_betreffend_die_regelung_der_erziehungsrente
unzulaessig.html
">Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente
unzul&#228;ssig</a></p>
<!--more-->
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.06.2012</p><p>Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/lebensgemeinschaft/rechtsanwalt_lebensgemeinschaft.html"><strong>Rechtsanwalt f&#252;r Lebensgemeinschaft</strong></a>.</p>