Mittwoch, 20. Juni 2012

Bundesgerichtshof zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, auf welchen Zustand der Wohnung für die Beurteilung des Vorliegens einer Wohnwertverbesserung durch eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungs-maßnahme abgestellt werden muss.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2012

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