versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgemäß
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Beamte, die neben ihrem beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch aus einer früheren Tätigkeit einen Anspruch auf Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, befinden sich in einer besonderen Versorgungslage, wenn sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze - etwa wegen Dienstunfähigkeit oder aufgrund einer besonderen Altersgrenze - in den Ruhestand treten. Sie sind zunächst ausschließlich auf ihre beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angewiesen, da sie ihre Altersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen können. Dies kann sich für diese Beamten nachteilig auswirken, wenn durch eine späte Übernahme in das Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre für die Berechnung der Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können. § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) wirkt dieser „Versorgungslücke“ bei sogenannten
gemischten Erwerbskarrieren durch eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Rentenbezugs entgegen. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2623/dienstrecht/rueckwirkende_neuregelung_der_voruebergehenden_erhoehung_des
versorgungsrechtlichen_ruhegehaltssatzes_verfassungsgemaess.html">Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des
versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes verfassungsgemäß</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.05.2012</p><p>Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/dienstrecht/rechtsanwalt_dienstrecht.html"><strong>Rechtsanwalt für Dienstrecht</strong></a>.</p>