Freitag, 4. Mai 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Mordfall ohne Leiche vor dem Landgericht Trier

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2012

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