In der Nacht zum 23. April 2011 schlug der stark alkoholisierte Angeklagte, ein 18jähriger Gymnasiast, auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger Markus P. mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Markus P. erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma; zu weiteren inneren Verletzungen kam es nicht. Dem 22 Jahre alten Georg B., der den Angeklagten von weiteren Tritten gegen das bewusstlose Opfer abhielt, versetzte der Angeklagte mit Hilfe eines früheren Mitangeklagten Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Der Angeklagte stellte sich am Nachmittag desselben Tages der Polizei, nachdem er das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte, die Geschehnisse auf dem Bahnsteig dokumentierende Überwachungsvideo angesehen hatte.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.04.2012
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