Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei Fällen, mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in einem Fall, mit Freiheitsberaubung in zwei Fällen, mit Brandstiftung mit Todesfolge in einem Fall und mit besonders schwerer Brandstiftung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ferner hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2012
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