Mittwoch, 15. Februar 2012

Bundesgerichtshof zur Geltendmachung und zur gegen englischen Lebensversicherer

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Entscheidung zur gerichtlichen Geltendmachung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unzureichender Aufklärung vor Abschluss einer englischen Lebensversicherung getroffen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2012

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